Lieferantenwechsel in 24 h -
Welche Marktrollen sind am stärksten von der Veränderung betroffen?

 

Seit fast 20 Jahren gehören Lieferantenwechsel zu den Kernaufgaben eines jeden Netzbetreibers und Energielieferan­ten. Damit untrennbar verbunden sind teilweise zeitaufwändige Prozesse zum Datenclearing zwischen den Markt­akteuren: In den von der Bundesnetzagentur (BNetzA) vorgegebenen, aktuell gültigen Prozessen sind Fristen von bis zu drei Werktagen (WT) für die Zuordnung von Lieferanten an Marktlokationen vorgesehen. Mit den neuen Geschäfts­prozessen zur Belieferung von Kunden mit Elektrizität werden diese Fristen erheblich verkürzt. Zum 6. Juni 2025 muss der Lieferanten­­wechsel in 24 Stunden (LFW 24) in der Energiewirtschaft umgesetzt sein. Der Artikel analysiert die Auswirkungen auf Ebene der Marktakteure.

Ohne Lieferantenwechselprozesse ist die Libera­lisierung der Energiewirt­schaft nicht vorstellbar. Seit fast 20 Jahren gehören Lieferantenwechsel zu den Kernaufgaben eines jeden Netzbe­treibers und Energielieferanten. Damit untrennbar ver­bunden sind teilweise zeitaufwändige Prozesse zum Daten­clearing zwischen den Markt­akteuren, da Schreibweisen von Namen, Adressen oder Zählpunktbezeichnungen nicht im­mer eindeutig übermittelt und mühe­voll von den beteiligten Akteuren über­prüft werden müssen.

In den von der Bundesnetzagentur (BNetzA) bisher vorgegebenen und noch aktuell gültigen Prozessen sind Fristen von bis zu drei Werktagen (WT) für die Zuordnung von Lieferanten an Mark­tlokationen vorgesehen. Mit den neuen Geschäfts­prozessen zur Belieferung von Kunden mit Elektrizität (LFW25) werden diese Fristen nun erheblich verkürzt, denn zum 6. Juni 2025 muss der Lie­ferantenwechsel in 24 Stunden in der Energiewirtschaft umgesetzt werden.

Mit dem zuvor gestarteten Konsul­tations­­verfahren und den in der Folge zugehörigen Beschlüssen BK6‑220241und BK6­24­1742 verfolgt die BNetzA das übergreifende Ziel, die aktuellen Clearingaufwände in der Energiewirt­schaft zu reduzieren, personelle Res­sourcen zu mini­mieren und zeitgleich die Datenqualität in den IT­-Systemen zu steigern. Das kann nur gelingen, wenn die Geschäftsprozesse zur Kundenbelie­ferung mit Elektrizität (GPKE), die Wech­sel­prozesse für Einspeisestellen (MPES) und die Wechselprozesse im Messwesen Strom (WiM) zur Verwaltung der Ver­tragsbeziehungen an den Markt­ und Messlokationen überwiegend autom­a­tisiert durchlaufen werden und die ma­nuellen Clearingaufwände zwischen den Marktakteuren wenn möglich ent­fallen3.

Auch wenn Format­ und Prozesswechsel in der Energiewirtschaft gelebte Praxis sind, unter­scheidet sich der Lieferantenwechsel in 24 Stunden nach aktueller Einschätzung der Autoren deutlich von der bisherigen Praxis. Die Festlegung greift fundamental in die beste­henden Prozesse ein und ändert deren Abläufe an vielen Stellen erheblich. Das ist not­wendig, damit die Prozesse einer mo­dularen Aufbaulogik folgen können, die IT­technisch die Wieder­verwendung von programmierten Funktionen er­möglicht.

 

1vgl. BK6-22-024, Beschluss vom 21.03.2024.
2www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschluss-kammern/1_GZ/BK6-GZ/2024/BK6-24-174/ BK6-24-174_Verfahren.html?nn=875496
3vgl. BK6-24-174, Beschluss vom 24.10.2024.
Bild 1: Schematische Darstellung des modularen Aufbaus der Zuordnungsprozesse aus der GPKE

In Bild 1 ist der modulare Aufbau der Zuord­nungs­prozesse aus der GPKE ver­einfacht dargestellt. Jeder Geschäftsvor­fall kann durch die Kombination dieser Prozessmodule in den Systemen abge­bildet werden.

Nach unserer Einschätzung verän­dert die modulare Prozessgestaltung die Arbeitsweise in den Marktrollen Netzbe­trieb und Lieferant für Mitar­beitende im Netz­zugangs­manage­ment, im Kunden­service und in der Abrech­nung erheb­lich. Die Veränderungen im Zusammen­spiel mit dem Mess­stellen­betreiber sind dahingehend gering, verglichen mit der Einführung des Universal­bestell­prozes­ses (UBS) Ende 20224.


4vgl. www.bundesnetzagentur.de/DE/ Beschlusskammern/1_GZ/BK6-GZ/2022/ BK6-22-128/Anlagen_Beschluss/BK6-22-128_Beschlussvom20221121.pdf?__blob= publicationFile&v=1
­Bild 2: Veränderung Anzahl Sequenzdiagramme in der Dokumentation (eigene Berechnung)

Im Vergleich der Dokumente der GPKE, Teile I bis IV mit den vorher gültigen Do­kumenten wird erkennbar, dass mit der Einführung der neuen Prozesse zum 6. Juni 2025 die Anzahl der dar­ge­stell­ten Prozesse von 91 auf 61 sinkt. Damit hat die BNetzA durch den modularen Auf­bau tat­sächlich die Verwaltung der Vertrags­bezie­hun­gen an den MaLo no­minell reduziert (Bild 2).

Wenngleich die Anzahl der Prozesse ge­sunken ist, so haben sich die bestehen­den Prozesse signifikant verändert (Tabelle 1). Neben zehn neuen Prozes­sen gibt es wesentliche Ände­run­gen bei den Zuordnungsprozessen (GPKE, Teil 2) und den Stammdatenprozessen (GPKE, Teil 4).

­Tabelle 1. Übersicht neuer Prozess­beschreibungen für den Lieferanten­wechsel in 24 Stunden (eigene Darstellung)

 

Rund die Hälfte der bislang bekannten Prozess­beschreibungen wurde deutlich in ihrem Ablauf angepasst (Bild 3). Dabei liegt der Schwerpunkt eindeutig in der Verkürzung der Fristen und im modu­laren Ablauf.

­Bild 3. Anteil geänderter Prozesse (eigene Auswertung)

Neue Zuordnungsprozesse – neue Aufgaben beim Lieferanten und Netzbetreiber

Ein wesentliches Element der Verän­derung ist, dass die Marktlokations­ID (MaLo­ID) mit dem LFW24 der zentrale und einzige Identifikator für die Markt­kommunikation sein wird. Jede erzeu­gende oder verbrau­chende Stelle be­nötigt eine MaLo­ID. Ohne die Angabe einer MaLo­ID kann künftig keine An‑ ­und Abmeldung erfolgreich abgewickelt werden.

Es ist davon auszugehen, dass die Netz­betreiber ihrer Pflicht, MaLo­ID zu verge­ben, auch weiterhin gewissenhaft nach­kommen werden (Bild 4).

Die Herausforderung liegt hier auf Sei­ten der Lieferanten. Nach der Erfahrung der Autoren aus verschiedenen Projek­ten und in der Zusammen­arbeit mit unter­schied­lichen Netzbetreibern ge­hen aktuell eine hohe Anzahl an Markt­meldungen beim Netzbetreiber ohne MaLo­ID ein.

Mit den neuen Prozessen werden diese Marktmeldungen durch den Netzbetrei­ber dann automatisiert abgelehnt. Der Liefe­rant muss in diesem Fall den neuen MaLo­‑Identifikations­prozess starten und beim Netzbetrei­­ber die MaLo­ID anfra­gen. Die ID wird anschließend im Netz­­be­treiber­system automatisiert anhand des vor­ge­ge­benen Mindestkanons er­mittelt und an den Lieferanten elektro­nisch übermittelt. Daraufhin startet der Lieferant erneut den Geschäftsprozess mit MaLo­ID und kann dann automati­siert durch den Netzbetreiber bearbei­tet werden. 

Lieferanten sollten zwingend bis zum 6. Juni 2025 die Datenqualität in ihren Systemen prüfen und Funktionen von ihren Systemherstellern einfordern, die vor Versand von Marktanfragen die Vollständigkeit der Daten, vor allem der MaLo­ID, prüfen. Damit wird sicherge­stellt, dass Anfragen automatisiert und fristgerecht von allen Marktrollen be­arbeitet werden können.

Konnte eine MaLo­ID beim Netzbetrei­ber nicht identifiziert werden, so liegen entweder ungültige Kombinationen aus dem Mindest­kanon vor oder die ID der Marktlokation existiert tatsächlich noch nicht. Entscheidend wird an dieser Stelle eine hohe Datenqualität und die Ausprägung des Entscheidungsbaum­diagramms sein, damit die Anfragen jederzeit innerhalb von zwei Stunden nach dem Übertragungszeitpunkt ohne manuellen Eingriff beantwortet werden können. Für Netzbetreiber bietet sich ein Monitoring an, um die eigene Prozess­qualität zu überwachen. Nachfolgende Sachbearbeiterentscheidungen oder aufwändige bilaterale Klärungen wer­den so proaktiv vermieden.­

Handelt es sich bei der Marktlokation um eine neue Anlage oder Tranche, muss beim Netzbetreiber der neue LFW24-­Prozess »Neuanalage« durch­laufen werden. Dieser ist auch bei er­zeugenden Marktlokationen anzuwen­den.

Vor dem Hintergrund des weiterhin massiven Zubaus vor allem privater PV­-Anlagen5 bekommt dieser Neuanlagen-­Prozess eine besondere Bedeu­tung. Der Netz­betreiber hat laut GPKE 60 Werk­tage Zeit, die Zuordnungsprozesse bei einer Neuanlage abzuschließen. Damit diese Frist eingehalten werden kann, schreibt die BNetzA die Einrichtung eines täglichen Prüflaufs vor, der täglich feststellt, ob die MaLo identifiziert wer­den und die Zuordnung erfolgen kann. Sobald die Identifikation erfolgreich ist, sollte die MaLo­ID automatisiert an den anfragenden Lieferanten übermittelt werden. Es bleibt abzuwarten, wie die IT­-Systemhersteller diese Anforderung für die einzelnen Marktrollen unterstüt­zend umsetzen werden.

Mit der Integration der MPES in die GPKE ist es der BNetzA leider nicht gelungen, die Fristen für die Zuordnung zwischen erzeugenden und verbrauchenden Marktlokationen zu harmonisieren.

Für erzeugende Marktlokationen wird der Lieferant mit einem Vorlauf von einem Monat neu zugeordnet. Außer­dem ist auch die rückwirkende Zuord­nung für erzeugende MaLo möglich, nicht aber für verbrauchende Marktlo­kationen. Für diese muss die Zuordnung beim Netz­betreiber am Werktag vor dem Zuordnungs­beginn abgeschlossen sein und kann aufgrund der synchronen Bi­lanzierung nur in die Zukunft gerichtet sein.

Aus Sicht von CONSULECTRA besteht leider der Eindruck, dass diese nicht har­monisierten Fristen zu weiteren »neu­en« Problemen und neuen Clearingpro­zessen führen und dass das Ziel der Res­sourceneinsparung verfehlt wird.

Auch die neue synchrone Bilanzierung verbietet die heute üblichen rückwir­kenden Ein­ und Auszüge. Mit dieser Abschaffung werden zwar manuelle Clearingprozesse zwischen den Markt­rollen reduziert und die Automatisie­rung des Lieferantenwechsels vorange­trieben. Für den Kundenservice jedoch könnte vor allem für die Marktrolle des Lieferanten der Aufwand in der An­fangsphase der Kundenbelieferung da­gegen zunehmen. Lieferanten müssen ihren Kunden erklären, dass der Um­zug nicht mehr rückwirkend bearbeitet werden kann, und gegebenenfalls auch der Stromverbrauch nach dem Auszug durch die Kunden zu bezahlen ist. Um negative Kundenerfahrungen vorzubeu­gen, solltem Lieferanten frühzeitig in die Kommunikation mit den Kunden und der Wohnungswirtschaft einsteigen.

5 Vgl. Bundesnetzagentur - Presse - Zubau Erneuerbarer Energien 2023

Neue Stammdatenprozesse – weniger Aufwand beim Netzbetreiber, neue Aufgaben beim Lieferanten

Im Teil 4 der GPKE sind die Stammdaten­prozesse neu gestaltet. Die Verteilung der Stammdaten erfolgt nicht mehr al­lein durch den Netz­betreiber, der aktu­ell im Anschluss an die Zuordnungspro­zesse die Stamm­daten­synchroni­sation anstößt. Ab Juni 2025 erfolgt die Ver­teilung der Stammdaten stern­förmig, und zwar durch die verantwortliche Marktrolle.

Jeder Stammdatenverantwortliche ist für die Qualität, Richtigkeit und Vertei­lung der Stamm­daten verantwortlich. Die BNetzA hat auch für diese neuen Prozesse kurze Bearbeitungsfristen von maximal zwei Werktagen nach dem Übertragungszeitpunkt vorgegeben. Diese Fristen sind nur mit einer ho­hen Datenqualität aller zu realisieren (Bild 5).

Nach Einschätzung der Autoren wird der Aufwand für die Stammdatenprozesse bei den Netzbetreibern zurückgehen und bei den Lieferanten zunehmen, da diese nun die Richtigkeit der Stamm­daten sicherstellen müssen. Lieferan­ten sollten daher auf eine hohe Qualität der Kundendaten bereits bei Vertrags­abschluss achten. Es empfiehlt sich vor allem, die Schnittstellen zu den Kunden­portalen oder anderen Vertriebskanä­len hinsichtlich Qualitätsprüfungen zu optimieren.

 

FAZIT

CONSULECTRA begrüßt die Ziele zur Prozess­optimierung der BNetzA. Inwieweit die neu gesetzten Bearbeitungsfristen von teilweise wenigen Stunden sinnvoll sind und die Branche an die Belastungs­grenze führen werden, wird sich im Sommer zeigen.

Mit dem Lieferantenwechsel in 24 Stun­den werden die Abläufe grundsätzlich mittel- bis langfristig vereinfacht und Aufwände reduziert. Wir gehen davon aus, dass die Marktrolle Lieferant am stärksten von den Änderungen in der Marktkommunikation betroffen sein wird.

Für Netzbetreiber geht es um die Implemen­tierung neuer Prozesse und Mess­stellenbetreiber sind nur mit rudimen­tären Veränderungen in den Stammdaten­prozessen betroffen.

Auf Basis unserer Erfahrungen aus ver­schie­denen Projekten werden beim Netz­betreiber langfristig weniger Ressourcen benötigt als mit den aktuell gültigen Markt­regeln. Für Lieferanten ist davon auszuge­hen, dass gerade im Kunden­service zusätz­liche Mitarbeiter für die Betreuung ihrer Kunden und Beantwortung von Rück­fragen vor allem in der Anfangsphase des LFW24 benötigt werden. Wie hoch der konkrete Personalbedarf sein wird, lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern sollte durch eine Prozessanalyse ermittelt werden.

 

Durch eine hohe Datenqualität können manuelle Aufwände in allen Marktrollen langfristig reduziert werden. Hierbei ist zu beachten, dass nicht nur die Daten be­reinigt, sondern vor allem die Daten­erfassungs- und Daten­verarbeitungs­prozesse analysiert werden müssen, um mögliche strukturelle Fehlerquellen in den Syste­men und Datenmodellen zu identifizieren und zu beseitigen.

Wagt man den Blick in andere Branchen wie z. B. die Telekommunikation, Kran­kenkassen oder Banken, so wird erkenn­bar, dass durch einheit­liche Vorgaben für Stammdaten (wie z. B. die Nummer der SIM-Karte, die IBAN oder die Informatio­nen auf der Krankenkassenkarte, ...) Massenprozesse hochautomatisiert mit minimalem Clearingaufwand erfolgreich umgesetzt werden können. Vielleicht braucht es auch in der Energiewirtschaft eine einheitliche, unveränderliche Kunden-ID.

Mit den neuen Marktregeln kommt die Energiewirtschaft dem Ziel hochautoma­tisierter digitaler Marktprozesse einen kleinen Schritt näher.

 

 

IHRE    
ANSPRECHPARTNER    

 

 

 

Jan-Ole Zülsdorf

  j.zuelsdorf(at)consulectra.de

 

 

 

 

 

 

Carsten Saldenholz

  c.saldenholz(at)consulectra.de