Lieferantenwechsel in 24 h -
Welche Marktrollen sind am stärksten von der Veränderung betroffen?
Seit fast 20 Jahren gehören Lieferantenwechsel zu den Kernaufgaben eines jeden Netzbetreibers und Energielieferanten. Damit untrennbar verbunden sind teilweise zeitaufwändige Prozesse zum Datenclearing zwischen den Marktakteuren: In den von der Bundesnetzagentur (BNetzA) vorgegebenen, aktuell gültigen Prozessen sind Fristen von bis zu drei Werktagen (WT) für die Zuordnung von Lieferanten an Marktlokationen vorgesehen. Mit den neuen Geschäftsprozessen zur Belieferung von Kunden mit Elektrizität werden diese Fristen erheblich verkürzt. Zum 6. Juni 2025 muss der Lieferantenwechsel in 24 Stunden (LFW 24) in der Energiewirtschaft umgesetzt sein. Der Artikel analysiert die Auswirkungen auf Ebene der Marktakteure.
Ohne Lieferantenwechselprozesse ist die Liberalisierung der Energiewirtschaft nicht vorstellbar. Seit fast 20 Jahren gehören Lieferantenwechsel zu den Kernaufgaben eines jeden Netzbetreibers und Energielieferanten. Damit untrennbar verbunden sind teilweise zeitaufwändige Prozesse zum Datenclearing zwischen den Marktakteuren, da Schreibweisen von Namen, Adressen oder Zählpunktbezeichnungen nicht immer eindeutig übermittelt und mühevoll von den beteiligten Akteuren überprüft werden müssen.
In den von der Bundesnetzagentur (BNetzA) bisher vorgegebenen und noch aktuell gültigen Prozessen sind Fristen von bis zu drei Werktagen (WT) für die Zuordnung von Lieferanten an Marktlokationen vorgesehen. Mit den neuen Geschäftsprozessen zur Belieferung von Kunden mit Elektrizität (LFW25) werden diese Fristen nun erheblich verkürzt, denn zum 6. Juni 2025 muss der Lieferantenwechsel in 24 Stunden in der Energiewirtschaft umgesetzt werden.
Mit dem zuvor gestarteten Konsultationsverfahren und den in der Folge zugehörigen Beschlüssen BK6‑22‑0241und BK6‑24‑1742 verfolgt die BNetzA das übergreifende Ziel, die aktuellen Clearingaufwände in der Energiewirtschaft zu reduzieren, personelle Ressourcen zu minimieren und zeitgleich die Datenqualität in den IT-Systemen zu steigern. Das kann nur gelingen, wenn die Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE), die Wechselprozesse für Einspeisestellen (MPES) und die Wechselprozesse im Messwesen Strom (WiM) zur Verwaltung der Vertragsbeziehungen an den Markt und Messlokationen überwiegend automatisiert durchlaufen werden und die manuellen Clearingaufwände zwischen den Marktakteuren wenn möglich entfallen3.
Auch wenn Format und Prozesswechsel in der Energiewirtschaft gelebte Praxis sind, unterscheidet sich der Lieferantenwechsel in 24 Stunden nach aktueller Einschätzung der Autoren deutlich von der bisherigen Praxis. Die Festlegung greift fundamental in die bestehenden Prozesse ein und ändert deren Abläufe an vielen Stellen erheblich. Das ist notwendig, damit die Prozesse einer modularen Aufbaulogik folgen können, die ITtechnisch die Wiederverwendung von programmierten Funktionen ermöglicht.
1vgl. BK6-22-024, Beschluss vom 21.03.2024.
2www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschluss-kammern/1_GZ/BK6-GZ/2024/BK6-24-174/ BK6-24-174_Verfahren.html?nn=875496
3vgl. BK6-24-174, Beschluss vom 24.10.2024.
In Bild 1 ist der modulare Aufbau der Zuordnungsprozesse aus der GPKE vereinfacht dargestellt. Jeder Geschäftsvorfall kann durch die Kombination dieser Prozessmodule in den Systemen abgebildet werden.
Nach unserer Einschätzung verändert die modulare Prozessgestaltung die Arbeitsweise in den Marktrollen Netzbetrieb und Lieferant für Mitarbeitende im Netzzugangsmanagement, im Kundenservice und in der Abrechnung erheblich. Die Veränderungen im Zusammenspiel mit dem Messstellenbetreiber sind dahingehend gering, verglichen mit der Einführung des Universalbestellprozesses (UBS) Ende 20224.
4vgl. www.bundesnetzagentur.de/DE/ Beschlusskammern/1_GZ/BK6-GZ/2022/ BK6-22-128/Anlagen_Beschluss/BK6-22-128_Beschlussvom20221121.pdf?__blob= publicationFile&v=1

Bild 2: Veränderung Anzahl Sequenzdiagramme in der Dokumentation (eigene Berechnung)
Im Vergleich der Dokumente der GPKE, Teile I bis IV mit den vorher gültigen Dokumenten wird erkennbar, dass mit der Einführung der neuen Prozesse zum 6. Juni 2025 die Anzahl der dargestellten Prozesse von 91 auf 61 sinkt. Damit hat die BNetzA durch den modularen Aufbau tatsächlich die Verwaltung der Vertragsbeziehungen an den MaLo nominell reduziert (Bild 2).
Wenngleich die Anzahl der Prozesse gesunken ist, so haben sich die bestehenden Prozesse signifikant verändert (Tabelle 1). Neben zehn neuen Prozessen gibt es wesentliche Änderungen bei den Zuordnungsprozessen (GPKE, Teil 2) und den Stammdatenprozessen (GPKE, Teil 4).

Tabelle 1. Übersicht neuer Prozessbeschreibungen für den Lieferantenwechsel in 24 Stunden (eigene Darstellung)
Rund die Hälfte der bislang bekannten Prozessbeschreibungen wurde deutlich in ihrem Ablauf angepasst (Bild 3). Dabei liegt der Schwerpunkt eindeutig in der Verkürzung der Fristen und im modularen Ablauf.

Bild 3. Anteil geänderter Prozesse (eigene Auswertung)
Neue Zuordnungsprozesse – neue Aufgaben beim Lieferanten und Netzbetreiber
Ein wesentliches Element der Veränderung ist, dass die Marktlokations‑ID (MaLo‑ID) mit dem LFW24 der zentrale und einzige Identifikator für die Marktkommunikation sein wird. Jede erzeugende oder verbrauchende Stelle benötigt eine MaLo‑ID. Ohne die Angabe einer MaLoID kann künftig keine An‑ und Abmeldung erfolgreich abgewickelt werden.
Es ist davon auszugehen, dass die Netzbetreiber ihrer Pflicht, MaLo‑ID zu vergeben, auch weiterhin gewissenhaft nachkommen werden (Bild 4).
Die Herausforderung liegt hier auf Seiten der Lieferanten. Nach der Erfahrung der Autoren aus verschiedenen Projekten und in der Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Netzbetreibern gehen aktuell eine hohe Anzahl an Marktmeldungen beim Netzbetreiber ohne MaLo‑ID ein.
Mit den neuen Prozessen werden diese Marktmeldungen durch den Netzbetreiber dann automatisiert abgelehnt. Der Lieferant muss in diesem Fall den neuen MaLo‑Identifikationsprozess starten und beim Netzbetreiber die MaLo‑ID anfragen. Die ID wird anschließend im Netzbetreibersystem automatisiert anhand des vorgegebenen Mindestkanons ermittelt und an den Lieferanten elektronisch übermittelt. Daraufhin startet der Lieferant erneut den Geschäftsprozess mit MaLo‑ID und kann dann automatisiert durch den Netzbetreiber bearbeitet werden.
Lieferanten sollten zwingend bis zum 6. Juni 2025 die Datenqualität in ihren Systemen prüfen und Funktionen von ihren Systemherstellern einfordern, die vor Versand von Marktanfragen die Vollständigkeit der Daten, vor allem der MaLo‑ID, prüfen. Damit wird sichergestellt, dass Anfragen automatisiert und fristgerecht von allen Marktrollen bearbeitet werden können.
Konnte eine MaLo‑ID beim Netzbetreiber nicht identifiziert werden, so liegen entweder ungültige Kombinationen aus dem Mindestkanon vor oder die ID der Marktlokation existiert tatsächlich noch nicht. Entscheidend wird an dieser Stelle eine hohe Datenqualität und die Ausprägung des Entscheidungsbaumdiagramms sein, damit die Anfragen jederzeit innerhalb von zwei Stunden nach dem Übertragungszeitpunkt ohne manuellen Eingriff beantwortet werden können. Für Netzbetreiber bietet sich ein Monitoring an, um die eigene Prozessqualität zu überwachen. Nachfolgende Sachbearbeiterentscheidungen oder aufwändige bilaterale Klärungen werden so proaktiv vermieden.
Handelt es sich bei der Marktlokation um eine neue Anlage oder Tranche, muss beim Netzbetreiber der neue LFW24-Prozess »Neuanalage« durchlaufen werden. Dieser ist auch bei erzeugenden Marktlokationen anzuwenden.
Vor dem Hintergrund des weiterhin massiven Zubaus vor allem privater PV-Anlagen5 bekommt dieser Neuanlagen-Prozess eine besondere Bedeutung. Der Netzbetreiber hat laut GPKE 60 Werktage Zeit, die Zuordnungsprozesse bei einer Neuanlage abzuschließen. Damit diese Frist eingehalten werden kann, schreibt die BNetzA die Einrichtung eines täglichen Prüflaufs vor, der täglich feststellt, ob die MaLo identifiziert werden und die Zuordnung erfolgen kann. Sobald die Identifikation erfolgreich ist, sollte die MaLoID automatisiert an den anfragenden Lieferanten übermittelt werden. Es bleibt abzuwarten, wie die IT-Systemhersteller diese Anforderung für die einzelnen Marktrollen unterstützend umsetzen werden.
Mit der Integration der MPES in die GPKE ist es der BNetzA leider nicht gelungen, die Fristen für die Zuordnung zwischen erzeugenden und verbrauchenden Marktlokationen zu harmonisieren.
Für erzeugende Marktlokationen wird der Lieferant mit einem Vorlauf von einem Monat neu zugeordnet. Außerdem ist auch die rückwirkende Zuordnung für erzeugende MaLo möglich, nicht aber für verbrauchende Marktlokationen. Für diese muss die Zuordnung beim Netzbetreiber am Werktag vor dem Zuordnungsbeginn abgeschlossen sein und kann aufgrund der synchronen Bilanzierung nur in die Zukunft gerichtet sein.
Aus Sicht von CONSULECTRA besteht leider der Eindruck, dass diese nicht harmonisierten Fristen zu weiteren »neuen« Problemen und neuen Clearingprozessen führen und dass das Ziel der Ressourceneinsparung verfehlt wird.
Auch die neue synchrone Bilanzierung verbietet die heute üblichen rückwirkenden Ein und Auszüge. Mit dieser Abschaffung werden zwar manuelle Clearingprozesse zwischen den Marktrollen reduziert und die Automatisierung des Lieferantenwechsels vorangetrieben. Für den Kundenservice jedoch könnte vor allem für die Marktrolle des Lieferanten der Aufwand in der Anfangsphase der Kundenbelieferung dagegen zunehmen. Lieferanten müssen ihren Kunden erklären, dass der Umzug nicht mehr rückwirkend bearbeitet werden kann, und gegebenenfalls auch der Stromverbrauch nach dem Auszug durch die Kunden zu bezahlen ist. Um negative Kundenerfahrungen vorzubeugen, solltem Lieferanten frühzeitig in die Kommunikation mit den Kunden und der Wohnungswirtschaft einsteigen.
5 Vgl. Bundesnetzagentur - Presse - Zubau Erneuerbarer Energien 2023
Neue Stammdatenprozesse – weniger Aufwand beim Netzbetreiber, neue Aufgaben beim Lieferanten
Im Teil 4 der GPKE sind die Stammdatenprozesse neu gestaltet. Die Verteilung der Stammdaten erfolgt nicht mehr allein durch den Netzbetreiber, der aktuell im Anschluss an die Zuordnungsprozesse die Stammdatensynchronisation anstößt. Ab Juni 2025 erfolgt die Verteilung der Stammdaten sternförmig, und zwar durch die verantwortliche Marktrolle.
Jeder Stammdatenverantwortliche ist für die Qualität, Richtigkeit und Verteilung der Stammdaten verantwortlich. Die BNetzA hat auch für diese neuen Prozesse kurze Bearbeitungsfristen von maximal zwei Werktagen nach dem Übertragungszeitpunkt vorgegeben. Diese Fristen sind nur mit einer hohen Datenqualität aller zu realisieren (Bild 5).
Nach Einschätzung der Autoren wird der Aufwand für die Stammdatenprozesse bei den Netzbetreibern zurückgehen und bei den Lieferanten zunehmen, da diese nun die Richtigkeit der Stammdaten sicherstellen müssen. Lieferanten sollten daher auf eine hohe Qualität der Kundendaten bereits bei Vertragsabschluss achten. Es empfiehlt sich vor allem, die Schnittstellen zu den Kundenportalen oder anderen Vertriebskanälen hinsichtlich Qualitätsprüfungen zu optimieren.
FAZIT
CONSULECTRA begrüßt die Ziele zur Prozessoptimierung der BNetzA. Inwieweit die neu gesetzten Bearbeitungsfristen von teilweise wenigen Stunden sinnvoll sind und die Branche an die Belastungsgrenze führen werden, wird sich im Sommer zeigen.
Mit dem Lieferantenwechsel in 24 Stunden werden die Abläufe grundsätzlich mittel- bis langfristig vereinfacht und Aufwände reduziert. Wir gehen davon aus, dass die Marktrolle Lieferant am stärksten von den Änderungen in der Marktkommunikation betroffen sein wird.
Für Netzbetreiber geht es um die Implementierung neuer Prozesse und Messstellenbetreiber sind nur mit rudimentären Veränderungen in den Stammdatenprozessen betroffen.
Auf Basis unserer Erfahrungen aus verschiedenen Projekten werden beim Netzbetreiber langfristig weniger Ressourcen benötigt als mit den aktuell gültigen Marktregeln. Für Lieferanten ist davon auszugehen, dass gerade im Kundenservice zusätzliche Mitarbeiter für die Betreuung ihrer Kunden und Beantwortung von Rückfragen vor allem in der Anfangsphase des LFW24 benötigt werden. Wie hoch der konkrete Personalbedarf sein wird, lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern sollte durch eine Prozessanalyse ermittelt werden.
Durch eine hohe Datenqualität können manuelle Aufwände in allen Marktrollen langfristig reduziert werden. Hierbei ist zu beachten, dass nicht nur die Daten bereinigt, sondern vor allem die Datenerfassungs- und Datenverarbeitungsprozesse analysiert werden müssen, um mögliche strukturelle Fehlerquellen in den Systemen und Datenmodellen zu identifizieren und zu beseitigen.
Wagt man den Blick in andere Branchen wie z. B. die Telekommunikation, Krankenkassen oder Banken, so wird erkennbar, dass durch einheitliche Vorgaben für Stammdaten (wie z. B. die Nummer der SIM-Karte, die IBAN oder die Informationen auf der Krankenkassenkarte, ...) Massenprozesse hochautomatisiert mit minimalem Clearingaufwand erfolgreich umgesetzt werden können. Vielleicht braucht es auch in der Energiewirtschaft eine einheitliche, unveränderliche Kunden-ID.
Mit den neuen Marktregeln kommt die Energiewirtschaft dem Ziel hochautomatisierter digitaler Marktprozesse einen kleinen Schritt näher.



